Pressemitteilungen

08.04.2024

Pressemitteilung der Wahlplattform Dissident:innen Dresden zum Ende der Unterschriftensammlung

Die Wahlplattform Dissident:innen Dresden hat heute die offiziellen Zahlen der geleisteten Unterstützungsunterschriften erhalten. Alle Menschen, die ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt haben, werden auf den Wahllisten stehen. Im Wahlkreis 11 hat am Ende eine Stimme gefehlt, vielleicht auch, weil die Zeit für das Sammeln der Unterschrift durch die Ostertage kürzer war als üblich.

Dazu Rita Kunert für den Sprecher:innenkreis: „Wir dürfen in 10 von 11 Wahlkreisen und in 8 Stadtbezirken antreten. Das ist ein großer Erfolg. Viele Dresdner:innen wünschen sich eine klare linke, ökologische, antifaschistische Politik. Für sie gehen wir sehr zuversichtlich und hoch motiviert in den Wahlkampf. Gegen den Rechtsruck und für eine Mehrheit links der CDU im neuen Stadtrat.“

(Übersicht Anzahl Unterstützerunterschriften DissDD als PDF)

19.2.2024

Pressemitteilung zum Eilantrag

Stadtratswahlen am 9. Juni: Dissident:innen klagen gegen Verbot der Straßensammlung für Unterstützungsunterschriften

Lichdi: Verbote greifen ohne zwingende verfassungsrechtliche Gründe in Anspruch auf Gleichbehandlung ein

Die Wählervereinigung Wahlplattform Dissident:innen Dresden (DissDD) hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt. Sie will damit das Verbot der Sammlung von Unterstützungs- unterschriften an Infoständen kippen. Zudem soll die Sammlungsfrist nicht erst am 11. März, sondern bereits am 26. Februar beginnen, da sie schon am 4. April enden soll und in die Osterferien fällt.

Dazu erklärt Johannes Lichdi, Mitglied im Sprecher:innenrat der Dissident:innen, der die Wahlplattform auch anwaltlich vertritt:

Wir verstehen, dass wir anders als die etablierten Parteien 22 Unterstützungsunterschriften für jeden Wahlkreis mobilisieren müssen, um die Ernsthaftigkeit unseres Wahlantritts zu dokumentieren. Aber es gibt keine „zwingenden Gründe“ für die Pflicht, diese Unterschrift nur auf dem Rathaus Theaterstraße zu den normalen Öffnungszeiten leisten zu dürfen.

Was bei Bundestags- und Landtagswahlen, bei Bürgerbegehren und Volksanträge selbstverständlich geht, nämlich Unterschriften auf der Straße zu sammeln, ist bei Stadtratswahlen verboten! Das greift unverhältnismäßig und ohne zwingende Gründe in unseren grundgesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den politischen Mitbewerber:innen ein.“

Der Eilantrag wendet sich auch gegen die Anforderung nicht nur 22, sondern sogar 30 Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zur Wahl zu einem Stadtbezirksbeirat zu sammeln. Zudem soll das aus der Zeit gefallene Verbot elektronischer Unterschriften aufgehoben werden. Dies trüge auch zur Inklusion eingeschränkt beweglicher Wählerinnen und Wähler bei.

Hintergrund:

Nach § 6b des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes müssen Wählervereinigungen, die bisher nicht im Stadtrat vertreten sind, für jeden Wahlkreis 22 Unterstützungsunterschriften beibringen. Nach bisheriger Praxis in Dresden dürfen diese Unterschriften nur auf dem „Zentralen Bürgerbüro Altstadt“ zu den üblichen Öffnungszeiten geleistet werden.

In diesem Jahr soll eine Sammlung faktisch nur vom 11. März bis zum 4. April stattfinden können. In diese Zeit fallen zwei Wochenenden und die gesetzlichen Feiertage Karfreitag und Ostermontag. Zudem sind ab dem 28. März Osterferien. Damit verkürzt sich die Frist faktisch auf 12 „normale“ Werktage.

Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2021 Einschränkungen der aus dem Demokratieprinzip folgenden Chancengleichheit und Wahlrechtsgleichheit zwischen den Parteien und Wählervereinigungen nur in „engen Grenzen“ und aus „zwingenden Gründen“ für zulässig gehalten.

(242011_01_Eilantrag als PDF)